Sie erhalten hier einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigungen oder Verlust vom Schulschließfachinhalt. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der komplette Vertragsinhalt ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ERGO Versicherung AG.
Gegenstand der Versicherung
Versicherungsschutz besteht für den Schließfachinhalt u.a. gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Des weiteren besteht Versicherungs-schutz, sofern der in jeder Schule vorhandene Generalschlüssel für die Schließfächer durch Einbruchdiebstahl aus einem abgeschlossenen Schlüsseltresor gestohlen wird und damit die Schließfächer geöffnet werden können.
Versicherungsumfang Schulschließfach
Im Schadenfall wird der Versicherungswert ersetzt. Das ist der Zeitwert am Tag des Schadens bis zur Versicherungshöhe. Die Versicherungssumme beträgt pro Schließfach max. 500 Euro. Nicht versichert sind Bargeld und Unterhaltungselektronik (z. B. Handy’s, Smartphones, MP3 Player, Tabletts, Laptops). Eine Unterversicherung wird nicht angerechnet. Schäden die Sie vorsätzlich, böswillig oder mutwillig herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Schulschließfach Versicherung können Sie hier einsehen.
Versicherungsverpflichtung
Sie müssen einen rechtswirksamen Mietvertrag zur Anmietung eines Schulschließfaches abgeschlossen haben. Der dort vereinbarte Versicherungsbeitrag muss zum Zeitpunkt des Schadenseintritts im Rahmen einer Rechnungslegung vollständig bezahlt sein.
Schadensfall
Im Falle des Schadenseintritts müssen Sie die Schule und uns unverzüglich darüber informieren. Den Schaden melden Sie uns bitte entweder per Email (schliessfachservice-brausse@t-online.de) oder per Fax: 0375/3032631. Bei Beschädigungen/Verlust von Gegenständen mit einem Neuwert von über 100 Euro ist es zwingend notwendig, dass Sie uns eine Rechnungskopie/Zahlungsbeleg des betroffenen Gegenstandes übermitteln. Außerdem trifft Sie persönlich die besondere Obliegenheit eine Strafanzeige wegen Einbruchdiebstahl bei der örtlichen Polizei zu stellen.
Laufzeit, Kündigung
Der Versicherungsvertrag ist gekoppelt an den Mietvertrag zur Anmietung eines Schulschließfaches. Insofern beginnt der Versicherungsschutz mit Beginn des Mietvertrages. Der Versicherungsschutz endet mit der Kündigung / Beendigung des Mietvertrages. Sie müssen also die Schulschließfach Versicherung nicht separat kündigen. Sie ist Bestandteil Ihrer Kündigung des Mietvertrages.
Kontakt
Bei weiteren Fragen hinsichtlich der Schulschließfach Versicherung und zu Fragen der Schadensregulierung wenden Sie sich bitte ausschließlich an unseren ERGO Spezialisten:
ERGO Bezirksdirektion
Michael Szygula
Kornblumenweg 7
16548 Glienicke/Nordbahn
Tel.: 033056/286698
Fax: 033056/286699
Email: michael.szygula@ergo.de
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Schließfachservice Brauße
Niederhohndorfer Str. 4
08058 Zwickau

Inhaber Sven Brauße
Tel. 0375 - 30 31 871
Fax 0375 - 30 32 631
E-Mail: schliessfachservice-brausse@t-online.de
Steuer-Nr. 226/209/02458

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Auestraße 115
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