
- Der Mietvertrag wird zwischen der Firma Schließfachservice Brauße und den Erziehungsberechtigten der Schüler geschlossen.
- Die Mietdauer für ein Schließfach ist auf ein Jahr festgelegt und kann beliebig oft verlängert werden.
- Die erste Miete ist mit Erhalt des Schlüssels fällig. Dieser geht den Antragstellern auf dem Postweg zu. Es erfolgt eine jährliche Rechnungslegung über den Mietpreis.
- Bei nicht fristgerechter Bezahlung und nach einem Mahnverfahren wird das Mietverhältnis fristlos gekündigt.
- Für den Verlust des Schließfachschlüssels haftet der jeweilige Mieter. Wenden Sie sich hierfür ausschließlich an den Vermieter, der am Tag der Verlustmeldung sofort einen Ersatz an Sie verschickt.
- Defekte sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, damit diese zeitnah behoben werden können und die Fächer auch ordnungsgemäß und jederzeit genutzt werden können.
- Vorsätzliche Beschädigungen am Schließfach werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Die Schließfächer dienen der Aufbewahrung von schulischen Materialen wie Sportsachen, Zeichensachen, Taschen, Hefte und Bücher. Handy´s, Notebooks, Geld, Musikinstrumente etc. müssen separat versichert werden und unterliegen keinerlei Haftung.
- Eine Kündigung des Schließfaches ist immer mit Ablauf des Vertragsjahres möglich. Diese muss schriftlich erfolgen und wird erst wirksam mit Eingang des Originalschlüssels beim Vermieter.
- Änderungen der Anschrift oder Namen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen
- Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet und verstößt gegen das bestehende Vertragsverhältnis.
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Tel. +49(0)375.30 31 871
Fax. +49(0)375.30 32 631
E-Mail: schliessfachservice-brausse@t-online.de

Schließfachservice Brauße
Niederhohndorfer Str. 4
D-08058 Zwickau
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